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Das kroatische Seefahrtsministerium hat am 5. Februar die neue Gebührenordnung für die Registrierung von Booten und Schiffen im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach kostet der Eintrag ins kroatische Schiffsregister ab sofort für Boote unter 7 m 100 Kuna (rund 13 Euro), für Boote von 7 m bis 12 m 1.000 Kuna (rund 131 Euro), für Yachten von 12 m bis 24 m 4.000 Kuna (rund 527 Euro) und für Yachten über 24 m 8.000 Kuna (rund 1.054 Euro). Die neue Gebührenordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Die Eintragung ins kroatische Schiffsregister ist notwendig, wenn Sie ihr Schiff vor dem 31. Mai 2013 in Kroatien einführen wollen, um in den Genuss des vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersatzes von 5% zu kommen.
In Vorbereitung befindet sich auch die Novelle zum kroatischen Umsatzsteuergesetz, das bis zum EU-Beitritt am 1. Juli 2013 an EU-Recht angepasst werden muss. Die EU sieht vor, dass Fahrzeuge die beim EU-Beitritt älter als acht Jahre sind, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Im kroatischen Gesetzesentwurf soll darüber hinaus auch eine "Geringfügigkeitsgrenze" vorgesehen sein. Beträgt der fällig werdende Mehrwertsteuerbetrag weniger als 160 Euro, will die Finanz auf den Obolus verzichten. Der Gesetzesentwurf soll noch im 1. Quartal im Parlament behandelt werden.
Unter 12 m Länge werden ca. 131 Euro fällig, über 12 m Länge ca. 527 bis 1.054 Euro