Auf Nummer sicher

Flüssiggas ist ein unkomplizierter, effektiver, relativ umweltfreundlicher, aber auch hochentzündlicher Brennstoff. Soll er an Bord zum Einsatz kommen, muss man einige Sicherheitsvorkehrungen treffen

Auf Nummer sicher

Gasanlagen an Bord einer Yacht sind Salzwasser, Korrosion, starken Bewegungen durch Krängung und Seegang sowie großen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Aufgrund dieser besonders hohen Belastungen unterliegen sie einem strengeren Regelwerk als Gasanlagen an Land. Den rechtlichen Rahmen für die Installation und Erstprüfung von Gasanlagen für Wasserfahrzeuge bis 24 m bildet innerhalb der EU die ISO Norm 10239. Diese regelt nicht nur die Erstinstallation, sondern schreibt auch eine Wiederholungsprüfung der Gasanlage alle zwei Jahre vor. Was dabei überprüft werden soll, ist nicht in dieser Norm festgelegt, sondern Teil der nationalen Vorschriften, die sich noch dazu von Land zu Land unterscheiden.

In Österreich sind derzeit lediglich in der Jachtzulassungsverordnung ab dem Fahrtenbereich 2 die Überprüfung der Installation von Flüssiggasanlagen und das Mitführen der Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Konkreter wird der Gesetzgeber nicht – es fehlen Angaben über die zu anwendende Norm, Regel oder Frist. Abgesehen davon, gibt es in Österreich für Wiederholungsprüfungen keine Rechtsgrundlage. Gewissenhafte Eigner haben ihre Anlagen daher bisher nach der deutschen Technischen Regel G608 überprüfen lassen. Die G107, die für Wohnwagen und Caravane gilt, ist für Boote nicht geeignet und wäre demnach falsch angewendet.

Dass die aktuelle Rechtslage einer Nachbesserung bedarf, hat auch der Gesetzgeber erkannt und eine eigene Richtlinie ausgearbeitet, die sich derzeit in Begutachtung befindet. Die neue G108 orientiert sich an der deutschen Vorgabe, ist in einigen Punkten aber weniger strikt.

Abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, hat es auch schon bisher Marinas gegeben, die von den Eignern einen aktuellen Prüfbericht verlangten. Außerdem kann ein Unfall, der eventuell auf eine defekte Gasanlage zurückzuführen ist, etwa ein Brand oder eine Explosion, mit der Versicherung nicht abgerechnet werden: Liegt kein aktueller Prüfbericht vor, ist ein grober Mangel oder Fahrlässigkeit im Spiel. Eine undichte oder technisch mangelhafte Anlage kann, abgesehen vom erhöhten Gasverbrauch, lebensgefährlich sein.

Auch wenn es in den Details zwischen den jeweiligen nationalen Vorschriften Unterschiede gibt, sind sämtliche Bestimmungen darauf ausgelegt, zu verhindern, dass einerseits unverbranntes Gas austritt und andererseits auf Grund unvollständiger Verbrennung Kohlenmonoxid entsteht. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, sinkt es auf den Boden des Bootes bzw. in die Bilge ab und kann von dort nicht entweichen. In Verbindung mit Sauerstoff ergibt das an und für sich geruchslose Gas eine explosive Mischung. Ein Funke reicht aus, um diese Mischung zur explosionsartigen Verbrennung zu bringen. Damit austretendes Gas besser wahrgenommen werden kann, setzen die Hersteller dem Gas Duftstoffe zu. Darüber hinaus sind Gaswarner eine wertvolle Unterstützung zum Erkennen eines Lecks.

GASBEHÄLTER

Ist die Gasflasche blau, befindet sich darin Butan; ist sie grau mit einem roten Ring, dann ist sie mit Propan gefüllt. Die beiden Gase unterscheiden sich durch ihren Siedepunkt. Während Propan noch bei minus 42 Grad flüssig ist, verdampft Butan unterhalb einer Temperatur von 0 Grad. Daraus folgt, dass Butan bei Minustemperaturen nicht verwendet werden kann. Butan hat außerdem einen geringeren Druck als Propan. Butangasflaschen sind dünnwandiger und dürfen keinesfalls mit Propan gefüllt werden – sonst besteht Lebensgefahr. Das Selbstbefüllen von Gasflaschen ist generell keine gute Idee und daher verboten. Meist kauft man Gas und tauscht gleichzeitig die Flasche aus; das hat zudem den Vorteil, dass die Flaschen professionell und regelmäßig von der Füllstation überprüft werden. Das Gas befindet sich im flüssigen Zustand unter Druck im Behälter und ist im Verhältnis von ca. 260:1 (Propan) bzw. 220:1 (Butan) bei 20 Grad komprimiert. Folglich können aus 2 l flüssigem Butan 440 l gasförmiger Brennstoff gewonnen werden. In der Flasche befindet sich oben etwa zu 20 % gasförmiger Brennstoff, der Rest ist verflüssigt. Daher ist es nicht empfehlenswert, mit einer vollen Gasflasche bei starker Krängung zu kochen, da flüssiges Gas in den Regler gelangen und dessen Funktion stören kann.

Die Gasbehälter müssen in einem gasdichten Kasten mit einer Lenzöffnung aufbewahrt werden. Die Öffnung muss an der tiefsten Stelle des Flaschenkastens sitzen, einen Mindestquerschnitt aufweisen und immer über der Wasserlinie lenzen. Der Ablauf muss so ausgeführt sein, dass sich davor kein Wasser sammeln kann und das Gas immer ausströmen kann.
Eine Ersatzflasche muss ebenfalls in einem Gaskasten gelagert werden, bzw. zumindest an einem gut belüfteten Ort, an dem sich eventuell austretendes Gas nicht sammeln oder gar ins Schiffsinnere gelangen kann. Die Backskiste ist auf den meisten Booten nicht zur Lagerung geeignet und auch im Maschinenraum darf sich kein Teil der Gasanlage befinden.

Die gesamte Story lesen Sie in der Yachtrevue 3/2020. am Kiosk ab 28. Februar!

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