Eile tut not
Einen Monat haben Eigner noch die Möglichkeit ihr Boot in Kroatien günstig zu versteuern und zu verzollen.
Versteuern oder nicht versteuern? Und wenn ja, wann? Diese Fragen stellen sich momentan tausende Eigner, die ihr Boot in Kroatien liegen haben. Denn am 1. Juli tritt Kroatien der EU bei – und ab diesem Datum ist es EU-Bürgern nicht mehr erlaubt, ihre Yacht steuerschonend in der „vorübergehenden Einfuhr“ zu belassen.
Seit der Veröffentlichung des kroatischen Mehrwertsteuergesetzes, demzufolge der Mehrwertsteuersatz für Boote und Yachten bis 31. Mai auf 5 % gesenkt wurde, ist viel Wasser die Adria rauf- und runtergeflossen. Leider ist die rechtliche Situation derzeit – zwei Monate vor dem Beitritt – noch immer nicht ganz klar.
Eine äußerst komplexe Materie, bei der selbst Experten nicht hundertprozentig durchblicken, Verzögerungen bei der Gesetzgebung, Kompetenzgerangel zwischen den involvierten Behörden, eine ungeschickte Informationspolitik und nicht zuletzt widersprüchliche Aussagen aus Brüssel haben das Ihre dazu beigetragen, dass die Verunsicherung der Betroffenen eher zu- als abgenommen hat.
In der Mai-Ausgabe lesen die Antworten zu Fragen wie "Wird die EU die kroatische Nachversteuerung überhaupt akzeptieren?", "Muss ich mein Boot nach der Einfuhr in Kroatien registrieren lassen?", "Kommt eine Steuerbefreiung für ältere Boote?" und "Kann ich das kroatische Mehrwertsteuerangebot auch für ein neues Boot in Anspruch nehmen?"