Zoll & Mehrwertsteuer

Kroatien verschärft Gangart gegenüber ausländischen Yachteignern und erhöht MWSt.

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Damoklesschwert droht unversteuerten Yachten in kroatischen Marinas; im Bild Marina Kastela nahe Split

Damoklesschwert droht unversteuerten Yachten in kroatischen Marinas; im Bild Marina Kastela nahe Split

Zahlreiche österreichische Eigner, die ihre Yachten unverzollt in kroatischen Marinas liegen haben, wurden diesen Winter mit einem Brief der Marinaführung quasi wachgerüttelt. Zum Beispiel schrieb die Marina Kaštela bei Split Folgendes:

„Wir bitten höflichst zur Kenntnis zu nehmen, dass die Frist für die Ausfuhr ihrer Wasserfahrzeuge auf achtzehn Monate festgesetzt wurde und dass nach Ablauf dieser Frist ihr Wasserfahrzeug das Territorium der Republik Kroatien wieder verlassen MUSS oder dafür Zoll entrichtet werden muss.“

Die Aufregung war groß, weil von einer 18-Monate-Frist nie die Rede war und die Eigner sich – mit einem so genannten Zollverschluss – in Sicherheit wiegten. Tatsächlich hat diese Frist (und die damit verbundene Verpflichtung zur Ausreise) immer schon bestanden, nur hat sich niemand darum gekümmert. Da Kroatien derzeit mit allen Alt-Lasten aufräumt, erging diese Warnung, die offensichtlich von der Zollbehörde lanciert worden war.

Die einfachste Möglichkeit, die Frist zu durchbrechen und das Schiff nicht verzollen zu müssen, ist die Ausreise. Ein Betroffener sieht die Sache so: „Es scheint zu genügen an einem Grenzhafen auszuklarieren und ein paar Stunden später einzuklarieren. Einige Eigner haben das schon gemacht.“

Wie auch immer man sich aus der Situation befreit, am 1. Juli 2013, wenn Kroatien offiziell der EU betritt, sieht die Welt wieder anders aus; dann heißt es für viele ohnehin Mehrwertsteuer zahlen. Über diesbezügliche Modalitäten und eventuelle Befreiung für alte Yachten wurde noch nichts bekannt, eines ist aber gewiss: Die Mehrwertsteuer (= Einfuhrumsatzsteuer) in Kroatien beträgt ab 1. März 2012 satte 25%, und bei der Versteuerung von Yachten (Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge) gilt das Bestimmungslandprinzip; sie müssen also dort versteuert werden, wo man sie nutzt bzw. wo sie ihren Liegeplatz haben. Dass man eine Yacht, die in Kroatien liegt, in Österreich versteuert, ist also nicht möglich. Denkbar wäre aber, die Yacht temporär etwa nach Malta zu bringen und dort zu versteuern; Malta hat einen Umsatzsteuersatz von 18 %. Wirklich auszahlen dürfte sich das jedoch nur dann, wenn man sicher ist, dass der Schätzwert bei gebrauchten Yachten da wie dort gleich hoch ist (Zypern hat übrigens 15 %).

Der gesamte Brief, den die Marina Kastela an ausländische Eigner verschickte, im Wortlaut:

Sehr geehrte Freunde, alle die die Dienstleistungen der Marina Kaštela in Anspruch nehmen,

Unsere Verpflichtung ist es sie auf ihre Pflichten in Hinsicht auf die Zollvorschriften der Republik Kroatien in Verbindung mit dem Vorgang der vorübergehenden zollfrei Einfuhr, das auf Grund des Übereinkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr (Amtsblatt der Republik Kroatien „Narodne novine“- Internationale Verträge“ Nr. 16/98) des Zollgesetzes ( Narodne novine“ Nr. 78/99, 94/99, 117/99, 73/00, 92/01, 47/03, 140/05, 138/06, 60/08, 45/09 und 56/10) und der Ordnung über die Durchführung des Zollgesetzes („Narodne novine“ Nr. 161/03, 5/07, 70/08, 76/09 und 29/11) reguliert wurde, hinzuweisen.
Erlauben sie uns für diejenigen, die nicht mit dem oben genannten Ausdruck vertraut sind, diesen folgendermaßen zu erklären.
Der Vorgang der vorübergehenden Einfuhr gestattet die Nutzung von Waren fremder Herkunft, die vollkommen oder teilweise von Zoll- oder der Steuerabgaben befreit werden, durch Ausnahme von den Handelsmaßnahmen, unter der Voraussetzung, dass diese Waren für weitere Ausfuhr in unverändertem Zustand, außer der üblichen Entwertungen durch die Nutzung der Ware, vorbestimmt ist.

Deswegen bitten wir höflichst zur Kenntnis zu nehmen, dass die Frist für die Ausfuhr ihrer Wasserfahrzeuge auf achtzehn Monate festgesetzt wurde und, dass nach Ablauf dieser Frist ihr Wasserfahrzeug das Territorium der Republik Kroatien wieder verlassen MUSS oder dafür Zoll entrichtet werden muss.

Für eventuelle Fragen oder Erläuterungen bezüglich ihrer Pflichten stehen wir ihnen gern zur Verfügung.

Schöne Grüße,

Marine Kastela d.o.o.

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