Versicherungen für Charterer
Ein Schaden passiert schneller als gedacht. Mit der richtigen Polizze können zumindest die finanziellen Folgen abgefedert werden
Das war ein teures Schnäppchen. Die Freude über das günstige Paket aus Charterpreis inklusive „kostenloser“ Skipperhaftpflichtversicherung währte nicht lange. Ein unachtsamer Moment und schon rumpelte die Charteryacht über eine Untiefe. Mit schwerwiegenden Folgen: Der verursachte Schaden betrug mehr als € 55.000. Die Kasko-Versicherung zahlte zwar zunächst, nahm dann aber Regress auf den haftenden Skipper, da es sich bei seinem Versehen um „grobe Fahrlässigkeit“ handelte. Der gute Mann hätte das Kleingedruckte seiner Skipperhaftpflichtversicherung genauer durchlesen sollen. Denn dort fehlte der alles entscheidende Halbsatz „versichert sind auch Schäden am Schiff aus grober Fahrlässigkeit.“ In diesem Fall war die „kostenlose“ Versicherung in Wahrheit „umsonst“ und der Skipper musste tief in die eigene Tasche greifen, um für den Schaden gerade zu stehen.
Das Thema Versicherung mag für die meisten Menschen eine trockene Materie sein, dennoch sollte man sich damit vor dem nächsten Urlaubstörn möglichst intensiv auseinandersetzen. Wir stellen die wichtigsten Produkte für den Charterkunden vor und zeigen, worauf man besonders achten sollte.
Skipperhaftpflichtversicherung
Die Skipperhaftpflicht ist die für den Charterer die mit Abstand wichtigste Versicherung, da sie ihn im schlimmsten Fall vor dem Privatkonkurs bewahren kann. Der Skipper haftet nämlich bei schuldhaft verursachten Schäden zunächst immer persönlich und uneingeschränkt mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Bei Personenschäden mit Invaliditäts- oder Todesfolge kann es da schnell zu existenzgefährdenden Summen kommen.
Die Haftpflichtversicherung deckt praktisch alle Schäden, die der Versicherungsnehmer schuldhaft anderen Sachen oder Personen zufügt. Die Skipperhaftpflicht ist eine subsidiäre Versicherung, d. h. sie leistet erst, wenn die Kaskoversicherung nicht greift. Das ist der Fall, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt oder die Deckung nicht oder nur unzureichend gegeben ist.
Folgende Gründe sprechen für den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung:
1. Die Yachthaftpflicht ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung in vielen Ländern nicht gesetzlich verpflichtend. Auch in Österreich besteht keine Versicherungspflicht, nur bei einer Regattateilnahme ist ein Versicherungsschutz vorgeschrieben. Eine Übersicht über die internationalen Bestimmungen finden Sie demnächst in der Juli-Ausgabe der Yachtrevue.
Den gesamten Artikel lesen Sie in der Yachtrevue 6/2015, am Kiosk ab 5. Juni!