Lizenz zum Funken
Benötigen Skipper von Charteryachten in Kroatien ein Funkzeugnis?
Dass für kroatische Charteryachten andere Bestimmungen gelten als für Eignerschiffe, dürfte bekannt sein. Irgendjemand an Bord sollte ein Sprechfunkzeugnis haben oder einen Führerschein, der einen Funkteil inkludiert; so zumindest der bisherige Wissenstand. Kürzlich ergab sich die Frage, ob diesen Schein unbedingt der Skipper haben muss oder nicht.
Gesetz und Praxis klaffen auseinander: Tatsächlich steht im kroatischen Gesetz (Narodne novine 181/2004 bzw. 27/2005, Pravilnik o brodicama i jahtama, Absatz 80 ff), dass Schiffsführer von Yachten (= Sportboote über 12 m) zumindest die kroatische Lizenz der Kategorie B haben müssen (Voditelj brodice Kategorije B); diese inkludiert bei der Ausbildung einen Funkteil. Daraus kann man schlussfolgern, dass Schiffsführer mit ausländischen Befähigungsnachweisen ohne Funkteil zusätzlich ein Funkzeugnis haben müssen. Wie der kroatische Hafenkapitän unseres Vertrauens jedoch meint, würde es genügen, wenn irgendjemand an Bord eine Funklizenz besitzt. Charterfirmen könnten dies theoretisch anders sehen bzw. handhaben; unseres Wissen akzeptieren sie jedoch die gängige Praxis.
Es sei der Hinweis gestattet, dass ausländische Führerscheine, die Kroatien anerkennt, auf der Webseite der Seefahrtsministeriums taxativ aufgezählt werden (www.mmpi.hr, Startseite, PDF-Download); für Österreicher sind dies die Befähigungsausweise 1–4 des OeSV und des MSVÖ sowie das International Certificate for Operators of Pleasure Craft.