Neuer Lehrplan
In Deutschland durchlaufen junge Segelmacher eine umfassende Ausbildung
In Österreich ist die Segelmacherei ein freies Gewerbe, jeder kann sich also ungeachtet seiner Ausbildung Segelmacher nennen und als solcher arbeiten. In Deutschland hingegen läuft das als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.
Mit 1. August 2010 wird dort eine neue Ausbildungsordnung in Kraft treten. Schließlich hat sich das Berufsbild seit den sechziger Jahren, in denen die Arbeitsgebiete der Segelmacher festgelegt worden waren, gehörig geändert, ebenso wie die Anforderungen an die Qualifikationen und an Ausbildung generell.
Deshalb hat die Industriegewerkschaft Metall unter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung gemeinsam mit Betriebsinhabern eine moderne Grundlage für die Ausbildung erarbeitet.
Die Segelmacher der Zukunft werden Segel, Bezüge, Planen, Zelte und Markisen herstellen, technische Unterlagen erstellen, das richtige Verhalten auf dem Wasser und an Bord erlernen, Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen handhaben und warten, mit Werk- und Hilfsstoffen umgehen, zuschneiden, Profilierungen herstellen, Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten durchführen, an Rigg und Takelage arbeiten, ihre Arbeitsabläufe planen und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen. Sie werden die Segel anschlagen, Zelte fertigstellen und Markisen montieren, Kunden beraten und unterstützen, Reparatur- und Wartungsarbeiten durchführen sowie sich um Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz kümmern. Alle diese Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen in einer umfassenden Abschlussprüfung nachgewiesen werden.
Eine vorbildliche neue Ausbildungsordnung – für die es hierzulande leider keinerlei Entsprechung gibt.