Widerspruch zum Seerecht?
Solo-Regatten sind nach internationalem Seerecht eigentlich nicht erlaubt an ein Verbot dieser Veranstaltungen glaubt dennoch niemand
Vier Segler, darunter Norbert Sedlacek, sind beim Vendée Globe noch im Rennen, und wenn man es genau nimmt, bewegen sie sich am Rande der Illegalität. Denn das internationale Seerecht schreibt eine 24-Stunden-Wache auf Yachten vor – eine Vorgabe, die von Solo-Seglern nicht erfüllt werden kann. Müssen Anrainerstaaten der Ozeane wie Chile oder Australien ausrücken, um Solo-Segler zu retten (wozu sie nach internationalem Seerecht verpflichtet sind), wird in der Presse dieser Länder ein mögliches Verbot solcher Regatten heftig diskutiert.
Dennoch geben sich die Vendée-Organisatoren gelassen. Ein Verbot sei undenkbar, dazu seien diese Veranstaltungen zu populär, argumentieren sie. Außerdem würden die Rettungskräfte solche Einsätze mehrheitlich begrüßen, weil sie dabei ihre Fähigkeiten im Ernstfall statt bei bloßen Übungen unter Beweis stellen könnten. Darüberhinaus hätten sich die meisten Segler, die in Schwierigkeiten geraten seien, ohne staatliche Hilfe in Sicherheit bringen können.
Tatsächlich konnten fast alle der Ausgeschiedenen aus eigener Kraft Land ansteuern, so zum Beispiel die beiden Schweizer Dominique Wavre und Bernard Stamm, die die Kerguelen-Inseln anliefen, Wavre segelte später sogar nach Australien weiter. Dort landete auch Derek Hatfield nach einer Beinahe-Kenterung. Der Kanadier sagte bei seiner Ankunft in Hobart, er habe alles daran gesetzt, ohne fremde Hilfe Australien zu erreichen. „Denn alle Teilnehmer der Vendée Globe sind sich bewusst, dass wir das Leben anderer Personen gefährden können. Deshalb versuchen wir immer, uns selber zu retten.“ Na also.