Bodensee Schifffahrts Ordnung Abgasnormen für Verbrennungsmotoren
Die Vorschriften für Motoren am Bodensee wurden gelockert, eine Webseite listet auf, was erlaubt ist
Die Bodensee Schifffahrts Ordnung (BSO) beinhaltete lange Zeit europaweit die strengsten Abgasnormen für Verbrennungsmotoren, heuer wurden die Vorschriften gelockert.
Während bislang nur Verbrennungsmotoren mit eigener BSO-1- bzw. BSO-2-Zertifizierung zugelassen waren, hat man diese Regelung 2006 erweitert: Neuerdings dürfen Viertakt-Ottomotoren bis einschließlich 74 kW (100 PS) bei Neuzulassung oder Ersatz einer alten Maschine die BSO-Stufe 1 oder 2 oder – und das ist der Knackpunkt – die EU-Sportbootdirektive 2006 erfüllen. Letztere zwingt alle Motorenhersteller, sauberere Motoren zu produzieren. Alle Motoren, die die vorgesehenen Emissionslimits nicht packen, dürfen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Für den Bodensee bedeutet das, dass nicht mehr nur ausgewählte Modelle einzelner Hersteller mit BSO-Homologisierung eingesetzt werden können, sondern praktisch alle Motoren diverser Motorenproduzenten – die Auswahl hat sich, vor allem bei Außenbordern, somit dramatisch vergrößert.
Welche Motorenmodelle in welcher Kombination (Single- oder Doppelmotorisierungen, im Freizeit- oder Profieinsatz) abseits der EU-Direktive die Abgasvorschriften explizit erfüllen, ist auf folgenden Webseiten abrufbar.
Benzinmotoren: www.bodenseekreis.de/1141.0.html
Dieselmotoren: www.bodenseekreis.de/3185.0.html