Charter-Fairtrag

Yacht-Pool entwickelte standardisierten, einheitlichen Vertrag für Charterkunden

Mehr zum Thema: Versicherung
Dr. Friedrich Schöchl propagiert den Charter-Fairtrag: Die unfairen Klauseln in den Verträgen waren uns seit langem ein Dorn im Auge

Dr. Friedrich Schöchl propagiert den Charter-Fairtrag: Die unfairen Klauseln in den Verträgen waren uns seit langem ein Dorn im Auge

Die Firma Yacht-Pool, die sich im Bereich der Charter- und Yachtversicherungen international einen guten Namen gemacht hat, war im Rahmen von Schadensfällen, die es für Charterskipper abzuwickeln galt, immer wieder mit unterschiedlichen Charterverträgen konfrontiert. „Insbesondere die unfairen Klauseln in den Verträgen waren uns dabei seit langem ein Dorn im Auge“, schildert Yachtpool-Chef Dr. Fritz Schöchl, „aber auch die Tatsache, dass viele Klauseln zu ungenau formuliert sind und damit in Konfliktfällen Interpretationsmöglichkeiten eröffnen, die zu unterschiedlichen Auffassungen durch Vercharterer und Charterer geradezu einladen.“ Oft landet man dann vor Gericht, was Anwälte freut, die Beteiligen aber ärgert – insbesondere wenn der Streit durch interpretationsfreie Formulierungen verhindert hätte werden können.

Deshalb hat Yacht-Pool unter dem Titel „Charter-Fairtrag“ einen standardisierten Vertrag entwickelt, wobei man eine neutrale Stellung einnahm. Denn die Firma zählt zu den führenden Versicherungen sowohl von Charterflotten als auch Charterskipper und vertritt damit die Interessen beider Seiten. Der Veröffentlichung des Charter-Fairtrages gingen intensive Verhandlungen mit Agenturen und ausländischen Charterfirmen voraus. Sie wurden mehrheitlich mit großem Interesse und Wohlwollen geführt, weil man erkannte, dass ein einheitlicher Vertrag für alle Beteiligten nur positiv sein kann. „Damit wird eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen“, betont Dr. Schöchl, „die nicht gegeben ist, wenn bei der Agentur in Österreich oder Deutschland ein Vertrag unterzeichnet wird, der mit dem möglicherweise vor Ort an der Charterbasis nochmals zu unterzeichnenden Vertrag nicht übereinstimmt. Und der unter Umständen vom Charterer aufgrund der fremden Sprache gar nicht verstanden wird bzw. werden kann!“ Auch letzteres Problem löst der „Charter-Fairtrag“, weil nun alle Beteiligten (Charterer, Agentur, Vercharterer) das gleiche „wording“ in der eigenen Sprache vorliegen haben.

Herkömmliche Verträge verstoßen darüber hinaus nicht selten gegen die gesetzlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Manche Charterfirmen wiegen sich in der Illusion einer Sicherheit, die im Ernstfall nicht gegeben ist, weil eine anscheinend klar formulierte Klausel vor Gericht nicht hält“, weiß Dr. Schöchl. Der Charter-Fairtrag hingegen entspricht den gesetzlichen Regelungen und sollte daher auch in dieser Hinsicht Klarheit schaffen.
 Der Charter-Fairtrag, der in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde, ist für Charterfirmen und Kunden kostenlos. Sollte es trotzdem Streitfälle geben, plant Yacht-Pool die Einrichtung einer Mediationsstelle, in der sowohl Vercharterer als auch Charterer vertreten sind. So sollen Streitigkeiten möglichst ohne Anwalt und Gerichtskosten geklärt werden.

Laut Yacht-Pool haben sich folgende Firmen für den Einsatz des Charter-Fairtrages entschieden:
 1a Yachtcharter, Aviosail, Bluebay Yachting, Brabetz Yachting, Charter Pool, Charter Transparenz, Charterwelt, Comfort Charter, Croatia Sailing, Dagen, Denk, Euroboats, Fahrtensegler, Franken und Meer, Funshine Tours, Global Yachting, KH+P Yachtcharter, Leers, Master Yachting, Multihull, Pitter, Platten Sailing, Sarres, Skorpios, Sprungmann, Trend Sailing, VielWasserurlaub
 In Kroatien: Dalmatia Charter, Meridijan Charter, NCP Charter, Jarusica, Euronautic, Nautik Kufner (Kiriacoulis Croatia), Ultra Sailing, Nautic Adria Austria, Navigare, Yachting AB, Marina Hramina Charter, Foka Nautica, Elementa Yachting, Suncani Zivot

Wer an weiterführenden Informationen zu diesem Thema interessiert ist: Dr. Fritz Schöchl wird bei der Boot Tulln (5. bis 8. März) unter dem Titel „Die Haftung des Skippers und der Charter-Fairtrag“ Vorträge halten.
 Termine: Donnerstag und Freitag jeweils 13.00 Uhr, Samstag 13 Uhr 30 und Sonntag 14.00 Uhr, Vortragszentrum, Halle 8.

www.yacht-pool.de

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