Kroatien: Informationen für Nautiker
Kroatische Handelskammer informiert über Änderungen im Zuge des EU-Beitritts
Die kroatische Handelskammer HGK, das Sprachrohr des kroatischen Marinaverbandes, hat Anfang August ein offizielles Informationsdokument für nautische Touristen veröffentlicht. Durch den EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli haben sich für Segler und Bootsfahrer einige - oft nur formale - Änderungen ergeben. So muss etwa die Vignette, in deren Preis das Entgelt für die Schifffahrtssicherheit und Leuchtfeuer enthalten ist, auch weiterhin gekauft werden. Aber die Vignette wird nicht mehr physisch ausgegeben, sondern nur eine Rechnung für die bezahlten Entgelte. Ab 1. April 2014 wird dann statt der Vignette eine neue Gebühr fällig, die von der Länge des Wasserfahrzeugs und seiner Motorleistung abhängt.
Nichts viel Neues gibt es zu den steuerlichen und zollrechtlichen Folgen des EU-Beitritts. Wie schon in der Yachtrevue (5/13 und 7/13) berichtet, gilt für die Regelung des Zollstatutes eine Übergangsfrist bis Ende März 2014. Die HGK bestätigt, dass "alle Wasserfahrzeuge, die sich vor dem 1.7.2013 im Verfahren der vorläufigen Einfuhr befanden und deren Erstnutzung vor acht Jahren vom Datum des EU-Beitritts Kroatien war, anlässlich der freien Inverkehrsetzung von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit sind".
Eigner, die die Urlaubszeit nutzen und ihre älter als acht Jahre alten Boote und Schiffe bereits jetzt beim Zoll anmelden wollen, werden jedoch auf später vertröstet. Momentan warten die Zollbeamten noch auf die dafür nötige Durchführungsverordnung. Diese wird jedoch wahrscheinlich erst im September veröffentlicht werden.
Zum Download des Info-Dokuments: INFORMATIONEN FUER NAUTIKER 2013