Kroatien: Frist läuft aus
Dringender Handlungsbedarf für Eigner von Yachten unter kroatischer Flagge
Eigner von Schiffen unter kroatischer Flaggen haben nur noch bis 31. Dezember 2020, Zeit, um die neuen Vorschriften für Freizeitboote umzusetzen. So müssen alle ausländischen Eigner, die unter kroatischer Flagge fahren, einen Agenten bestimmen, der die schriftlichen Mitteilungen entgegennimmt und im Streitfall den Eigner vor den kroatischen Behörden vertritt. Ein Vertreter in dieser Angelegenheit kann jede Person mit ständigem Wohnsitz in Kroatien oder eine Firma mit Sitz in Kroatien sein.
Boote, deren Eigner bis zum 31. Dezember 2020 keinen Bevollmächtigten beauftragen, werden aus dem Bootsregister gelöscht. Die technische Überprüfung und die Registrierung des Bootes muss in diesem Fall dann erneut beantragt werden.
Darüber hinaus sieht die neue Verordnung, die bereits im April in Kraft getreten ist, auch regelmäßige technische Überprüfungen vor und ändert die Kategorisierung der Fahrtenbereiche und Ausrüstungspflichten.
Das von der slowenischen Seglerin und Juristin Lena Koter in Kroatien gegründete Unternehmen Menta hat sich darauf spezialisiert, Boots- und Immobilieneigentümern aus dem Ausland bei der Abwicklung der notwendigen Bürokratie in Kroatien zu helfen. Informationen über die neue Bootsverordnung unter +386 51 334 696/+385 91 6126 304 sowie lena.koter@gmail.com.