VÖV Beratung für Blu-Balu-Kunden
Verband Österreichischer Vercharterer gibt Ratschläge für Kunden, die um Zahlungen bzw. Charterurlaub "umgefallen" sind und bietet Rechtsberatung
Rund um die Turbulenzen der österreichischen Charteragentur Blu Balu, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, hat sich jetzt auch der Verband Österreichischer Vercharterer (VÖV) eingeschaltet und gibt in einer Presseaussendung Tipps, damit geschädigte Kunden zu ihrem Geld kommen bzw. den gebuchten Urlaub doch noch antreten können. Der VÖV empfiehlt insbesondere die genaue Prüfung der Konditionen eines vorhandenen Sicherungsscheines beim zuständigen Versicherungsbüro.
Derzeit ist noch nicht klar, wie sich die Situation von Blu Balu entwickeln wird, man hofft derzeit, ab kommendem Wochenende den Charterbetrieb wieder regulär aufnehmen zu können.
VÖV-Pressemitteilung
Aufgrund der Information von Akuda Blue Water and Holidays GmbH. (Blu Balu Yachting), dass die Firma Zahlungsschwierigkeiten hat und zumindest am 7. und 14. Juli nicht alle Kunden, die über „Blu Balu“ gebucht haben ihre Yachten erhielten, richtet der VERBAND ÖSTERREICHISCHER VERCHARTERER auf seiner Homepage ein Informationsservice ein und bietet darüber hinaus auch individuelle Beratung an:
Alle, die durch die genannten Schwierigkeiten von „Blu Balu“ einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben oder befürchten, einen solchen zu erleiden, steht der VÖV mit sachlicher Informationen zur Verfügung und hat auch eine kostenlose Rechtsinformation eingerichtet.
Auf seiner Homepage gibt der VÖV folgende allgemeine Informationen: Kunden, die bei oder über „Blu Balu“ gebucht haben (der tatsächliche Vercharterer muss im Vertrag genannt sein), empfehlen wir folgende Schritte:
Wenn Sie die von Ihnen gebuchte Yacht nicht erhalten haben und den Urlaub nicht antreten konnten oder für eine Ersatzyacht zahlen mussten:
Variante 1 – Sie haben einen Sicherungsschein:
Bitte erkundigen Sie sich beim Versicherer, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Versicherung den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt. Wenn die Versicherung nicht leistet, ist „Blu Balu“ zum Ersatz verpflichtet.
Variante 2 – Sie haben keinen Sicherungsschein: “Blu Balu“ ist ersatzpflichtig.
Wenn Ihr Charter noch bevorsteht:
Da „Blu Balu“ in der Information vom 12. Juli 07 selbst sagt, dass Kunden ihre Schiffe nicht erhalten haben, ist anzunehmen, dass Kundengelder nicht weitergeleitet worden sind. Da die Geschäftsführung in dieser Information nur „hofft, dass ab 21. Juli wieder ein geordneter Charterbetrieb aufgenommen werden kann“, raten wir zu folgender Vorgangsweise:
Vergewissern Sie sich:
• ob und wann von Ihnen geleistete Zahlungen an den Vercharterer Ihrer Yacht weitergeleitet worden sind und lassen Sie sich das vom Vercharterer rückbestätigen.
• Vereinbaren Sie mit „Blu Balu“ und dem Vercharterer, dass Sie die Restzahlung entweder vor Übernahme der Yacht am Stützpunkt bezahlen oder die Zahlung mit einer Bankgarantie sichern, deren Freigabe nach Übernahme der Yacht erfolgt.
Für rechtliche Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Forderung haben wir eine für Sie kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt organisiert.
Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, bereiten Sie bitte folgende Informationen vor:
• Chartervertrag; wichtig sind vorab Charterdaten, Ausgangs- und Zielhafen
• Vercharterer (von wem Sie die Yacht bekommen sollen oder sollten; wenn das nicht „Blu Balu“ selbst ist, müssen Namen und Adresse auf dem Chartervertrag stehen.)
• Yachttype
• Chartersumme
• Höhe des Ihnen entstandenen Schadens
• Information, wodurch der Schaden entstanden ist oder warum Sie befürchten, geschädigt zu werden. Gibt es in diesem Zusammenhang Informationen oder konkrete Aussagen bzw. Belege von „Blu Balu“ bzw. dem Vercharterer (Stützpunkt)?
Individuelle Fragen können an das VÖV-Sekretariat gerichtet werden, da dieses jedoch nicht immer besetzt ist, wird um Erstkontakt per E-Mail an voev@aon.at ersucht.