Vortrag über rechtliche Fallstricke
Yacht-Pool-Gründer Friedrich Schöchl über Haftungsfragen des Skippers
Verliert man während des Segelns den Propeller und in Folge einige Tage des lang herbeigesehnten Urlaubs, dann ist das unerfreulich. Wird auch noch vom Vercharterer unberechtigterweise die Kaution einbehalten und eine Summe von rund 4.000 Euro in Rechnung gestellt, dann ist das zum Aus-der-Haut-Fahren. Nicht selten ergeben sich bei genauer Überprüfung des leichtfertig unterschriebenen Chartervertrags grobe Mängel und widersprüchliche Bestimmungen – ausgefochten wird diese rechtliche Auseinandersetzung dann mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht.
Eine unberechtigt einbehaltene Kaution zählt zu den Dauerbrennern der Ärgernisse und mit zunehmender Länge der Yacht werden auch die möglichen Schäden sowie die Härte der Auseinandersetzungen größer. Wer den Törn nicht in einem Rechtsstreit enden lassen möchte, ist gut damit beraten auf den 2009 entwickelten Mustervertrag von Yacht-Pool zurückzugreifen. Ziel dieses „Fairtrages“ ist es, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit auf allen Seiten sowie einen Interessensausgleich zwischen den Pflichten von Charterer und Vercharterer zu sorgen. Mehr als 50 Charterfirmen, die auf www.charterfairtrag.de gelistet sind, nutzen diesen Vertrag
Detaillierte Informationen dazu und noch mehr kann Dr. Friedrich Schöchl liefern: Er hält am 13. Februar um 18:30 Uhr im Hotelgasthof Seeland in St. Pölten einen Vortrag zum Thema „Haftung des Skippers – seine Rechte, seine Pflichten“. Die Veranstaltung wird vom ÖSYC organisiert, es sind aber auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, ist eine Anmeldung per E-Mail unter skipper@yacht-pool.de unbedingt erforderlich.